Für die Umsetzung der Säule II des Startup-Schutzschildes hat das Land Mecklenburg-Vorpommern das Programm „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ aufgesetzt. Die Mittel aus dem Programm werden durch stille und offene Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Startups und kleinen Mittelständlern zur Verfügung gestellt.
Die folgende Darstellung soll einen ersten Überblick über den Umsetzungsstatus der Säule II im Land Mecklenburg-Vorpommern liefern und basiert auf Informationen der Webseite der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern.
Es werden Startups, Existenzgründer und kleine Mittelständler gefördert, die..
Im Rahmen des Programms „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern typisch stille Beteiligungen in Höhe von 50.000 € bis 800.000 €, offene Beteiligungen in Höhe von max. 800.000 € sowie eine Kombination aus offener und stiller Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 € und höchstens 800.000 € an. Alle Beteiligungen haben eine Maximallaufzeit von 10 Jahren.
Dabei stammen die Mittel zu 70% von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, zu 20% vom Land Mecklenburg-Vorpommern und zu 10% von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern.
Mögliche Verwendungszwecke | Keine möglichen Verwendungszwecke |
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Der Antrag ist in Schriftform einzureichen. Die Antragstellung ist bis zum 10.12.2020 möglich. Die Genehmigung muss spätestens bis zum 31.12.2020 erfolgt sein.