2. Bürokratieentlastung in den ersten Gründungsjahren
- Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland, indem wir etwa im ersten Jahr der Gründung die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren und die Bedingungen für Wagniskapital verbessern.
- In der Start- und Übergangsphase werden wir die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren. In den ersten beiden Jahren nach Gründung werden wir die Unternehmen von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer befreien. (S. 62)
3. “One-Stop-Shop” für Unternehmen
- Wir wollen, dass Unternehmen etwa mit Hilfe eines one-stop-shop und mehr Transparenz in der Förderlandschaft schnell und unbürokratisch gegründet werden können.
- Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren werden wir vereinfachen. Ziel sollte ein „One-Stop-Shop“ sein. (S. 62)
4. Anpassungen im Insolvenzrecht
- Wir werden Hürden für den Gründungsprozess abbauen und prüfen Anpassungen im Insolvenzrecht.
5. Einführung einer Gründerzeit ähnlich der Familienpflegezeit
- Um Gründungen aus der Beschäftigung zu erleichtern, prüfen wir die Einführung einer Gründerzeit ähnlich der Familienpflegezeit.
6. Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Eltern in der unternehmerischen Gründungsphase wollen wir unterstützen, z.B. mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zuschüssen für haushaltsnahe Dienstleistungen.
7. Neue Unterstützungsinstrumente für Gründerinnen
- Wir wollen, dass mehr Frauen Gründerinnen werden und entwickeln dafür Unterstützungsinstrumente.
- Wir wollen vor allem auch Frauen den Weg in die Selbständigkeit erleichtern. Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen wollen wir weiterentwickeln und ausbauen sowie erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen in ihrer Vorbildfunktion stärken. (S.65)
8. Weiterentwicklung von Förderprogrammen
- Bestehende Instrumente zur Finanzierung von Gründungen und Wachstum junger Unternehmen werden wir fortführen, weiterentwickeln und wo passend auch für Nicht-Akademiker öffnen (u.a. EIF, INVEST-Zuschuss Wagniskapital, EXIST, KfW, Hightech-Gründerfonds) und um neue Instrumente wie den Tech Growth Fund ergänzen. (siehe unten)
- Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland und wollen deshalb unsere erfolgreichen Programme wie EXIST fortführen. (S.62)
- Wir werden prüfen, inwieweit Förderprogramme für technologische Innovationen auch auf datengetriebene Geschäftsmodelle ausgeweitet werden können, wie zum Beispiel das erfolgreiche Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).
9. Einführung eines Tech Growth Fund
- Mit dem Tech Growth Fund wollen wir die staatlichen Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzen, indem wir Kredite als VentureDebt zur Verfügung stellen.
10. Auflage eines großen nationalen Digitalfonds mit der deutschen Industrie
- Wir werden die Investitionsbereitschaft in Wachstumsunternehmen erhöhen und hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen, dass Ideen aus Deutschland auch mit Kapital aus Deutschland finanziert werden können.
- Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Startups. Gemeinsam mit der deutschen Industrie wollen wir die Auflage eines großen nationalen Digitalfonds initiieren.
11. Förderung von Social Entrepreneurship
- Social Entrepreneurship spielt bei der Lösung aktueller gesellschaftlicher und sozialer Herausforderungen eine zunehmend wichtige Rolle. Social Entrepreneurship wollen wir noch stärker als bisher fördern und unterstützen.
12. Einheitliche Regelungen im digitalen Binnenmarkt
- Wir setzen uns für einheitliche Regelungen im digitalen Binnenmarkt ein, um die Gründungskultur in Europa zu stärken. Wir werden mehr als bisher auf die einheitliche Anwendung von Unionsrecht drängen. Auf europäischer Ebene wollen wir uns für eine einheitliche Europäische Startup Definition einsetzen, um spezielle zielgenaue Fördermaßnahmen zu ermöglichen. (S. 43)
- Auf EU-Ebene werden wir uns für eine rasche Vollendung des digitalen Binnenmarkts einsetzen – mit flächendeckend leistungsfähigen Breitbandnetzen, einem schnellen und einfachen Zugang zu digitalen Innovationen und Rahmenbedingungen, die Unternehmen und Startups eine unbürokratische Skalierung von digitalen Geschäftsmodellen ermöglicht. (S. 60)
13. Fortsetzung und Ausbau der Digital Hub Initiative
- Deswegen werden wir die Digital Hub Initiative fortsetzen und ausbauen. (S. 43)
- Wir wollen die Zusammenarbeit von Start-ups mit der etablierten Wirtschaft in geeigneten Formaten weiter unterstützen und den internationalen Austausch von Startups, auch im Rahmen der Digital Hub-Initiative und des German Israeli Start-up Exchange Program (GISEP), fördern. (S. 63)
14. Systematische Förderung des Austausches zwischen Mittelstand und Gründern
- Den Austausch zwischen Mittelstand und Gründern wollen wir systematisch fördern, z.B. durch Austauschprogramme, Ausbau der Kompetenzzentren, Informationsprogramme wie Breitband@Mittelstand oder Mentoringprogramme. (S. 43)
- Wir wollen eine Plattform von Verbänden, Mittelstand, Kammern (IHK, HWK), Plattform Industrie 4.0, um die Akteure gezielt zu vernetzen und um zielgruppenspezifische Angebote zu erarbeiten, u.a. Co-Working-, Gründer- und Maker-Zentren. (S. 43)
15. Bürokratie abbauen und Statistikpflichten verringern
- Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten verringern. Wir schaffen Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ ein.
16. Ansprechpartner für Datenschutzfragen für Startups
- Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der ePrivacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten. Wir wollen erreichen, dass z.B. Start-ups und Unternehmen bei digitalen Innovationen einen beratenden Ansprechpartner für Datenschutzfragen erhalten und deutschlandweit geltende Entscheidungen einholen können. Wir wollen ein Innovationsboard auf EU-Ebene einrichten, um konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Europäischen Datenschutzregelungen zu erarbeiten.