Kompass

Die 25 wichtigsten Startup-Ziele der neuen #GroKo 2018

1. Förderung von Startups und Gründungen aus der Forschung
  • Die Validierung des Innovationspotenzials von Forschungsergebnissen wollen wir ebenso fördern wie Start-ups und Gründungen aus der Forschung.
2. Bürokratieentlastung in den ersten Gründungsjahren
  • Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland, indem wir etwa im ersten Jahr der Gründung die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren und die Bedingungen für Wagniskapital verbessern.
  • In der Start- und Übergangsphase werden wir die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren. In den ersten beiden Jahren nach Gründung werden wir die Unternehmen von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer befreien. (S. 62)
3. “One-Stop-Shop” für Unternehmen
  • Wir wollen, dass Unternehmen etwa mit Hilfe eines one-stop-shop und mehr Transparenz in der Förderlandschaft schnell und unbürokratisch gegründet werden können.
  • Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren werden wir vereinfachen. Ziel sollte ein „One-Stop-Shop“ sein. (S. 62)
4. Anpassungen im Insolvenzrecht
  • Wir werden Hürden für den Gründungsprozess abbauen und prüfen Anpassungen im Insolvenzrecht.
5. Einführung einer Gründerzeit ähnlich der Familienpflegezeit
  • Um Gründungen aus der Beschäftigung zu erleichtern, prüfen wir die Einführung einer Gründerzeit ähnlich der Familienpflegezeit.
6. Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Eltern in der unternehmerischen Gründungsphase wollen wir unterstützen, z.B. mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zuschüssen für haushaltsnahe Dienstleistungen.
7. Neue Unterstützungsinstrumente für Gründerinnen
  • Wir wollen, dass mehr Frauen Gründerinnen werden und entwickeln dafür Unterstützungsinstrumente.
  • Wir wollen vor allem auch Frauen den Weg in die Selbständigkeit erleichtern. Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen wollen wir weiterentwickeln und ausbauen sowie erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen in ihrer Vorbildfunktion stärken. (S.65)
8. Weiterentwicklung von Förderprogrammen
  • Bestehende Instrumente zur Finanzierung von Gründungen und Wachstum junger Unternehmen werden wir fortführen, weiterentwickeln und wo passend auch für Nicht-Akademiker öffnen (u.a. EIF, INVEST-Zuschuss Wagniskapital, EXIST, KfW, Hightech-Gründerfonds) und um neue Instrumente wie den Tech Growth Fund ergänzen. (siehe unten)
  • Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland und wollen deshalb unsere erfolgreichen Programme wie EXIST fortführen. (S.62)
  • Wir werden prüfen, inwieweit Förderprogramme für technologische Innovationen auch auf datengetriebene Geschäftsmodelle ausgeweitet werden können, wie zum Beispiel das erfolgreiche Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).
9. Einführung eines Tech Growth Fund
  • Mit dem Tech Growth Fund wollen wir die staatlichen Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzen, indem wir Kredite als VentureDebt zur Verfügung stellen.
10. Auflage eines großen nationalen Digitalfonds mit der deutschen Industrie
  • Wir werden die Investitionsbereitschaft in Wachstumsunternehmen erhöhen und hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen, dass Ideen aus Deutschland auch mit Kapital aus Deutschland finanziert werden können.
  • Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Startups. Gemeinsam mit der deutschen Industrie wollen wir die Auflage eines großen nationalen Digitalfonds initiieren.
11. Förderung von Social Entrepreneurship
  • Social Entrepreneurship spielt bei der Lösung aktueller gesellschaftlicher und sozialer Herausforderungen eine zunehmend wichtige Rolle. Social Entrepreneurship wollen wir noch stärker als bisher fördern und unterstützen.
12. Einheitliche Regelungen im digitalen Binnenmarkt
  • Wir setzen uns für einheitliche Regelungen im digitalen Binnenmarkt ein, um die Gründungskultur in Europa zu stärken. Wir werden mehr als bisher auf die einheitliche Anwendung von Unionsrecht drängen. Auf europäischer Ebene wollen wir uns für eine einheitliche Europäische Startup Definition einsetzen, um spezielle zielgenaue Fördermaßnahmen zu ermöglichen. (S. 43)
  • Auf EU-Ebene werden wir uns für eine rasche Vollendung des digitalen Binnenmarkts einsetzen – mit flächendeckend leistungsfähigen Breitbandnetzen, einem schnellen und einfachen Zugang zu digitalen Innovationen und Rahmenbedingungen, die Unternehmen und Startups eine unbürokratische Skalierung von digitalen Geschäftsmodellen ermöglicht. (S. 60)
13. Fortsetzung und Ausbau der Digital Hub Initiative
  • Deswegen werden wir die Digital Hub Initiative fortsetzen und ausbauen. (S. 43)
  • Wir wollen die Zusammenarbeit von Start-ups mit der etablierten Wirtschaft in geeigneten Formaten weiter unterstützen und den internationalen Austausch von Startups, auch im Rahmen der Digital Hub-Initiative und des German Israeli Start-up Exchange Program (GISEP), fördern. (S. 63)
14. Systematische Förderung des Austausches zwischen Mittelstand und Gründern
  • Den Austausch zwischen Mittelstand und Gründern wollen wir systematisch fördern, z.B. durch Austauschprogramme, Ausbau der Kompetenzzentren, Informationsprogramme wie Breitband@Mittelstand oder Mentoringprogramme. (S. 43)
  • Wir wollen eine Plattform von Verbänden, Mittelstand, Kammern (IHK, HWK), Plattform Industrie 4.0, um die Akteure gezielt zu vernetzen und um zielgruppenspezifische Angebote zu erarbeiten, u.a. Co-Working-, Gründer- und Maker-Zentren. (S. 43)
15. Bürokratie abbauen und Statistikpflichten verringern
  • Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten verringern. Wir schaffen Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ ein.
16. Ansprechpartner für Datenschutzfragen für Startups
  • Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der ePrivacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten. Wir wollen erreichen, dass z.B. Start-ups und Unternehmen bei digitalen Innovationen einen beratenden Ansprechpartner für Datenschutzfragen erhalten und deutschlandweit geltende Entscheidungen einholen können. Wir wollen ein Innovationsboard auf EU-Ebene einrichten, um konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Europäischen Datenschutzregelungen zu erarbeiten.
17. Steuerliche Förderung bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung
  • Wir wollen eine Transfer-Initiative starten, die die Unternehmen darin unterstützt, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in Produkte und Verfahren umzusetzen. Wir wollen insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen eine steuerliche Förderung einführen, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt. Die Projektförderung für die kleinen und mittleren Unternehmen bleibt davon unbenommen.
18. Deutliche Ausweitung des Volumens des Wagniskapitalmarktes
  • Wir brauchen in Deutschland eine deutliche Ausweitung des Volumens des Wagniskapitalmarktes, um insbesondere Unternehmen in der Wachstumsphase zu unterstützen. Deshalb wollen wir die Einführung steuerlicher Anreize zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital über die bisherige Maßnahmen hinaus prüfen. An diesen Wagniskapitalfinanzierungen sollen sich Privatwirtschaft, öffentliche Hand, KfW und europäische Finanzpartner beteiligen.
19. Neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligungen
  • Wir werden neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung prüfen.
20. Digitales Portal für Unternehmen und behördenübergreifendes Datenmanagement
  • Wir wollen ein digitales „Bürgerportal“ für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen schaffen, indem wir zentrale und dezentrale Verwaltungsportale miteinander vernetzen. (S.129)
  • Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen, entwickeln wir ein behördenübergreifendes Datenmanagement, das die Weitergabe von Daten zwischen Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe deutsche Datenschutzniveau erhält. Wir nutzen das Konzept, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Schwerpunkte setzen wir dabei in den Bereichen Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien und erarbeiten die hierfür notwendigen Angebote in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern aus den Unternehmen. Hierfür definieren wir verbindliche Meilensteine, innerhalb derer umfassende Angebote in der Legislaturperiode etabliert sein müssen.
21. Fachkräftemangel durch inländische, innereuropäische, und internationale Strategien beheben
  • Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, werden wir eine Fachkräftestrategie aufbauend auf der bestehenden „Partnerschaft für Fachkräfte“ entwickeln und stellen sie auf drei Säulen: die inländischen, die innereuropäischen und die internationalen Potenziale. Im Inland setzen wir uns vor allem für eine Qualifizierung von geringqualifizierten Beschäftigten und bessere Rahmenbedingungen für ältere Beschäftigte ein. Diese Aufgaben erfordern eine stärkere gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die berufsbezogene Weiterbildung. Zudem wollen wir durch Qualifizierung und Weiterbildung Langzeitarbeitslosen und Bildungsabbrechern bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den Herausforderungen der Digitalisierung wird das lebensbegleitende Lernen immer wichtiger. Die Entwicklung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie ist daher von großer Bedeutung. Die Ausbildungsinitiativen innerhalb der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wollen wir stärken. Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern.
22. Unterstützung von Kooperationen von Wirtschaft und Schulen
  • Berufliche und akademische Bildung sind für uns gleichwertig. Wir bekennen uns zur dualen Ausbildung in Betrieb und Schule und werden sie stärken. Kooperationen von Wirtschaft und Schulen wollen wir unterstützen, um Selbständigkeit, Unternehmertum und die Vermittlung von handwerklichen Berufsbildern weiter zu fördern.
23. Erleichterung des Zugangs zur Forschungsförderung von Startups
  • Den Zugang zu der Forschungsförderung für Start-ups deutlich erleichtern. (S.74)
24. Gründerfreundliche Ausgestaltung für Selbständige bei Rente, Krankenversicherung und Altersvorsorge
  • Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z.B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. Zudem werden wir die Mindestkrankenversichungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Die Belastung durch Renten- und Krankenversicherungsbeiträge soll gründerfreundlich ausgestaltet werden.
25. Ausbau der mCLOUD und Weiterentwicklung des mFUNDs
  • Wir wollen den erfolgreichen Förderfonds mFUND für die frühe Entwicklung digitaler Innovationen im Bereich Mobilität fortschreiben und weiterentwickeln. Die mCLOUD zur offenen Bereitstellung öffentlicher Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten wollen wir ausbauen und bieten damit Startups und Mobilitätsanbietern eine zentrale Plattform.