Kanzlerarmt

Startup-Politik der Großen Koalition 2017 - 2021

EXISTENZGRÃœNDER UND WACHSTUMSFINANZIERUNG (S. 22)
Koalitionsvertrag Stand der Umsetzung  
Förderung des bewährten Gründercoachings
  • Seit dem 1. Januar 2016 ersetzt das Programm »Förderung unternehmerischen Know-hows« für eine umfassende Beratungsförderung die bisherigen Förderprogramme »Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung«, »Gründercoaching Deutschland«, »Turn-Around-Beratung« und »Runder Tisch«. Der Beratungszeitraum beträgt nur noch sechs Monate (bisher zwölf Monate), das förderfähige Beratungshonorar nur noch maximal 4.000 Euro (bisher 6.000 Euro).

 

Steigerung der Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen
  • Ausbau des Programms »INVEST« zum 1. Januar 2017, um Investments durch Business Angels attraktiver zu machen: u.a. Verdopplung der Investitionssumme pro Investor, Einführung eines Exit-Zuschuss, UGs sind als Beteiligungsgesellschaft nun förderfähig, Anschlussfinanzierungen ebenfalls.

 

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren
  • Ausbau des INVEST-Zuschuss (s.o.);
    Neuregelung der steuerlichen Verlustverrechnung: Verluste können nun vollständig steuerlich berücksichtigt werden, sofern der Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortgeführt wird.

 

Fortsetzung des High-Tech Gründerfonds (HTGF)
  • Der HTGF ist Bestandteil der Hightech-Strategie und wird fortgesetzt; Start des HTGF III im Herbst 2017.

 

International wettbewerbsfähige Gestaltung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen für Wagniskapital
  • Verabschiedung des »Eckpunktepapier Wagniskapital« durch die
    Bundesregierung im September 2015;
    Konkrete Umsetzungsschritte, um Deutschland zu einem international attraktiven Venture Capital-Markt zu machen, sind ausgeblieben.

 

Verlässlicher Rechtsrahmen für Crowdfunding
  • Im Juli 2015 trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Es enthält
    den Versuch, Interessen des Kleinanlegerschutzes mit Bedürfnissen des Crowdfunding in Einklang zu bringen. Damit wurde eine verlässliche Gesetzesgrundlage geschaffen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Crowdfunding ist dadurch jedoch nicht verbunden, eher Einschränkungen im Detail.

 

DIGITALES WACHSTUMSLAND NR. 1 IN EUROPA (S. 140 – 141)
Koalitionsvertrag Stand der Umsetzung  
Etablierung einer Kultur der zweiten Chance
  • Keine konkreten Aktivitäten.

 

Weckung eines neuen Gründergeistes
  • Einzelne Maßnahmen, z.B.: Erweiterung der Projekte zum Gründergeist in Schulen im Rahmen des Initiativkreises »Unternehmergeist in die Schulen«.

 

Entbürokratisierung von Antragsverfahren und Überprüfung von Förderinstrumenten
  • Bewusstsein ist ministeriumsübergreifend vorhanden, jedoch keine konkreten Maßnahmen bekannt.

 

Vereinfachung des Gründungsprozesses durch eine »One-Stop-Agency«
  • Forderung eines One-Stop-Shops u.a. für Startups durch Brigitte Zypries (10/2015), seitdem keine Umsetzungspläne bekannt.

 

Aufbau eines innovativen Netzwerkes für Startups
  • Verschiedenste Einzelaktionen (z.B. Einbezug von Startups beim jährlichen Digitalgipfel, Einzelveranstaltungen verschiedener Ministerien, z.B. Startup Nights des BMWi)

    Digital Hub Initiative des BMWi um die Entstehung digitaler Hubs in Deutschland zu unterstützen unter starkem Einbezug von Startups; in diesem Rahmen auch Vernetzungsformate für Startups, etablierte Wirtschaft und Wissenschaft.

 

Einführung einer »Gründungszeit«
(analog zum Modell der Familienpflegezeit)
  • Keinerlei Maßnahmen.

 

Weiterentwicklung der Instrumente der KfW zur Gründerunterstützung
  • Weichenstellung für den Ausbau der Aktivitäten im Bereich Beteiligungsfinanzierung der KfW: Gründung einer Tochtergesellschaft, die Anfang 2018 an den Start geht und bestehende Aktivitäten bündeln und erweitern wirdEngagement im Programm »ERP-Venture Capital- Fondsinvestments« im Risiko des ERP-Sondervermögens (s.u.)Verlängerung des Garantievertrags mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) für den ERP-Gründerkredit (09/2015) Verbesserung des KfW Kreditproduktes »ERP-Gründerkredit – Universell« (12/2014): Beantragungszeitraum um 2 Jahre verlängert und Finanzierungssumme auf bis zu 25 Mio. EUR erhöht.

 

Fortführung des Existenzgründerzuschusses
  • Gründerzuschuss vom Arbeitsamt wird fortgesetzt.

 

Weiterentwicklung von Stock-Options-Modellen
  • Bisher nicht umgesetzt.

 

Erhöhung der Zahl der IT-Fachkräfte durch Bildungsund Qualifizierungsmaßnahmen
  • Verschiedene Initiativen des BMBF im Bereich Bildung, z.B. der
    »DigitalPakt#D« für die digitale Ausstattung von Schulen, die
    »Berufsbildung 4.0« zum digitalen Wandel in der beruflichen
    Bildung etc.Um die Zahl der IT-Fachkräfte zu erhöhen wurden zudem Maßnahmen im Bereich der Zuwanderung ergriffen, z.B. durch die Erweiterung der «Positivliste« der Bundesagentur für Arbeit, um die Profile »Software-Entwicklung« und »Programmierung« zum 1. September 2015.

 

Entwicklung fairer Standardverträge durch die Kammern
  • Bisher nicht umgesetzt.

 

Fortsetzung des Beirats »Junge Digitale Wirtschaft«
  • Der Beirat »Junge Digitale Wirtschaft« wird fortgesetzt.

 

Steigerung der Attraktivität des Investitionsstandortes
Deutschland
  • Im Juli 2015 wurde ein Entwurf zur Reform der
    Investmentbesteuerung vorgelegt (mit eher belastenden Effekten).Verabschiedung des »Eckpunktepapier Wagniskapital« durch dieBundesregierung im September 2015.Konkrete Umsetzungsschritte, um Deutschland zu einem international attraktiven Venture Capital-Markt zu machen, sind ausgeblieben.

 

Einführung eines Venture-Capital-Gesetzes
  • Einzelmaßnahmen wurden umgesetzt, wie z. B. die Verbesserung
    der steuerlichen Situation im Hinblick auf Verlustvorträge (s.o.).

 

Steigerung der Attraktivität von Investments in junge Wachstumsunternehmen
  • Insgesamt stehen für 2017/2018 zusätzliche öffentliche Mittel in
    einer Größenordnung von rund 2 Mrd. EUR zur Förderung von
    Wagniskapitalinvestitionen bereit.Abgesehen vom INVEST-Zuschuss keine Maßnahmen, um privates Kapital in ausreichender Höhe zu mobilisieren.

 

Fortführung der Investitionszuschüsse
  • INVEST-Programm wurde fortgeführt und zum 1. Januar 2017 ausgebaut.

 

Prüfung der Einführung eines neuen Börsensegments
»Neuer Markt 2.0«
  • Zum 1. März 2017 führte die Deutsche Börse mit Scale ein neues
    Segment für Startups und Wachstumsunternehmen ein.Schon 2015 startete das Deutsche Börse Venture Network als
    vorbörsliche Plattform für potenzielle Börsenkandidaten.

 

STEUERPOLITIK (S. 91)
Koalitionsvertrag Stand der Umsetzung  

Ergebnisoffene Prüfung der künftigen steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz (im Rahmen einer grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung):

»Dabei soll vor allem für den Bereich der Business Angels und Startups nach Lösungen für besondere Belastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt.«

  • Die Bundesregierung lehnte die vom Bundesrat geforderte
    Aufhebung der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus
    Streubesitzbeteiligungen (bekannt als »Anti-Angel-Gesetz«) ab.
    Dies wurde vom Kabinett im Rahmen eines »Eckpunktepapier
    Wagniskapital« im September 2015 vom Kabinett beschlossen
    und seitdem nicht wieder thematisiert.

 

WEITERE GEPLANTE ODER BEREITS UMGESETZTE MASSNAHMEN DER BUNDESREGIERUNG

(NICHT IM KOALITIONSVERTRAG ANGEKÃœNDIGT)

Ziel Stand der Umsetzung  
Entbürokratisierung für Gründer, Befreiung von Berichts- und Informationspflichten in den ersten drei Jahren ab Gründung
  • BMWi Behördenwegweiser als Online-Portal im Gründungsprozess

    »Einheitlicher Ansprechpartner 2.0«: Bund und Länder arbeiten an einer Neuausrichtung. Leitmotiv soll dabei eine unternehmensfreundliche Verwaltung (»One Stop Agency«) sein. Umsetzungsphase bis Ende 2017.

 

Digitale Agenda

Ziel Stand der Umsetzung  
Internationalisierung der Startups durch Ausbau internationaler Acceleratoren
  • Erweiterung des German Accelerator, um jeweils einen Standort in New York (Oktober 2014) und in Boston (Oktober 2015), um insbesondere Gründungen im Bereich Life Sciences zu fördern.

 

Auflage eines ERP/EIF-Wachstumsfonds über 500 Mio. EUR
  • Gemeinsam mit dem Europäischen Investionsfonds wurde die ERP/EIF-Wachstumsfaszilität über 500 Mio. EUR eingerichtet, die im März 2016 an den Start ging. Die KfW ist als Dachinvestor mit 400 Mio. EUR für den VC-Markt dabei, Coparion als Koinvestionsfonds für Unternehmen in der Wachstumsphase mit 225 Mio. EUR ausgestattet.

 

Hightech-Strategie

Ziel Stand der Umsetzung  
Ausbau und Verbesserung der Förderbedingungen in den Programmen »EXIST-Gründerstipendium« und »EXIST-Forschungstransfer«
  • Verbesserung der Konditionen durch Erhöhung der Stipendien und Investitionsmittel in den Programmen »EXIST-Gründerstipendium« und »EXIST-Forschungstransfer« (11/2014).

    Internationalisierung des EXIST-Programms durch Aufnahme
    deutsch-israelischer Teams (Launch des zweijährigen Modellprojekts im Juni 2015).

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