Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die der Freistaat Thüringen Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die der Freistaat Thüringen in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier.
Art der Soforthilfe | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Soforthilfe | Gestaffelt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten:*
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Antragsberechtigte |
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Sonstige Voraussetzungen |
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* Die Angaben beziehen sich auf die kombinierte Auszahlung aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes und des Landes
Beantragung: Ist ab sofort möglich über Thüringer Aufbaubank
Mehr Informationen: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020
Der Thüringer Konsolidierungsfonds sieht Kreditbeträge von bis zu 2 Mio. Euro pro Antragssteller vor. Im Zuge der Coronakrise bietet die Thüringer Aufbaubank im Rahmen des Programms eine 0%-Finanzierung des Kredits bis zu einem Betrag von 50.000 Euro an. Der Fonds richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Der Antrag steht auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank bereit.
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
In wie weit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
Corona-Hotline für Unternehmen der Thüringer Aufbaubank
0800 534-5676
(Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr, Sa. 08:00-13:00 Uhr)