Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die das Land Niedersachsen Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die das Land Niedersachsen in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier.
Art der Soforthilfe | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Soforthilfe | Gestaffelt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten:*
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Antragsberechtigte | Kleine Unternehmen mit 11-49 Beschäftigten |
Sonstige Voraussetzungen | Das Unternehmen ist durch die Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten |
* Die Angaben beziehen sich auf die kombinierte Auszahlung aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes und des Landes
Beantragung: Ist ab sofort möglich über die NBank
Weitere Informationen: https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkblätter/Merkblätter-Allgemein/Merkblatt-Hilfsangebote-für-Unternehmen-in-der-Coronakrise.pdf, https://www.soforthilfe.nbank.de/
Kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und im Zuge der Coronakrise nun Liquiditätsengpässen begegnen, gewährt die NBank Kredite in Höhe von max. 50.000 Euro. Der Niedersachsen-Liquiditätskredit steht auch Startups offen (sog. „Corona-Bridge-Fonds“), die jünger als 5 Jahre alt sind und bisher noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Auch hier bedarf es zur Kreditgewährung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie einer positiven Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Die Besonderheit an diesem Kreditprogramm ist, dass die Finanzmittel unmittelbar von der NBank vergeben werden und keine Sicherheiten erbracht werden müssen.
Weitere Informationen:
https://startup.nds.de/corona-bridge-fonds-niedersaechsische-startups/
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
Inwieweit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
Hilfreiche Informationen spezielle für Startups könnt ihr auch auf StartupNiedersachen finden.
Hotline des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums
0511 120-5757
Allgemeine Förderberatung der NBank
0511 30031-333
Förderberatung der NBank für Startups
Ralf Borchers
0511 30031 560