Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die das Land Mecklenburg-Vorpommern Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die das Land Mecklenburg-Vorpommern in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier.
Art der Soforthilfe | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Soforthilfe | Gestaffelt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten:
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Antragsberechtigte |
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Sonstige Voraussetzungen |
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Beantragung: Ist ab sofort möglich über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe dieses Formulars (muss postalisch übermittelt werden)
Mehr Informationen: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/index.html, https://www.lfi-mv.de/export/sites/lfi/foerderungen/corona-soforthilfe/download-coronahilfe/Soforthilfeprogramm-Merkblatt-30032020.pdf
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern verweist neben der Corona-Soforthilfe auf die Kreditprogramme der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung.
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
Inwiefern die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
Unternehmenshotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern
0385 588-5588
(Mo.-Fr. 08:00-20:00 Uhr)
Landesförderinstitut
0385 6363-0
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
0385 55775-0