Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die Baden-Württemberg Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die Baden-Württemberg in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier.
Art der Soforthilfe | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Soforthilfe | Gestaffelt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten:
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Antragsberechtigte |
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Sonstige Voraussetzungen |
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Beantragung: Ist ab sofort möglich über die L-Bank mit Hilfe dieses Formulars
Mehr Informationen: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/, https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
Im Zuge der Coronakrise hat das Land Baden-Württemberg seine Startup-Frühphasenfinanzierung Start-up BW Pre-Seed auf das Start-up BW Pro-Tect Programm erweitert. Im Rahmen dieses Programms sollen Startups rückzahlbare Zuschüsse in einer Höhe von bis zu 200.000 Euro gewährt werden. Dabei übernehmen private Investoren mindestens 20% der Finanzierung. Voraussetzungen für die Förderung sind u.a. dass der zusätzliche Liquiditätsbedarf auf die Coronakrise zurückzuführen ist, dass die Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, dass das Startup gem. Art. 22 AGVO noch keine Gewinne ausgeschüttet hat, dass noch nicht mehr als 2 Mio. Euro Eigenkapital aufgenommen wurden und dass das Startup über ein wachstumsorientiertes und innovatives Geschäftsmodell verfügt.
Die Antragsstellung erfolgt über die L-Bank. Vor der Antragsstellung müssen Startups jedoch zunächst Kontakt zu einem Start-up BW Pro-Tect Partner aufgenommen haben, der prüft, ob die Finanzierungsvoraussetzungen erfüllt sind und ggf. bei der Suche nach einem privaten Ko-Investor behilflich ist. Anschließend entscheidet ein Gremium darüber, ob das Startup einen Antrag bei der L-Bank stellen darf.
Weitere Informationen:
https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/finance/pro-tect/
Des Weiteren bietet die L-Bank zinsverbilligte Liquiditätskredite mit einem Kreditbetrag von max. 5 Mio. Euro an. Diese richten sich an Freiberufler und kleine und mittelständische Unternehmen mit i.d.R. max. 500 Beschäftigten. Gefördert werden Betriebsmittelfinanzierungen, Betriebskonsolidierungen und Betriebsübernahmen. Voraussetzung ist u.a. ein „tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept“.
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
In wie weit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
Hotline Wirtschaftsförderung der L-Bank
0711 122-2345
(Mo.-Do. 08:30-16:30 Uhr, Fr. 08:30-16:00 Uhr)
wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Hotline Bürgschaften der L-Bank
0711 122-2999